Im September 2017 wird der Bundestag neu gewählt. Kurz vor Ablauf der Legislaturperiode hat der Gesetzgeber in arbeitsrechtlicher Hinsicht zum „Endspurt“ angesetzt: Bereits zum 30.12.2016 sind wichtige arbeitsrechtliche Neuerungen im Schwerbehindertenrecht mit dem Bundesteilhabegesetz in Kraft gesetzt worden, u.a. zum Sonderkündigungsschutz und zur Schwerbehindertenvertretung. Das Flexirentengesetz soll seit dem 1.1.2017 den Übergang vom Erwerbsleben in die Rente flexibilisieren, was jedoch erhebliche arbeitsvertragliche Gestaltungsrisiken birgt. Am 1.4.2017 tritt das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in Kraft, wobei der Gesetzgeber noch auf den letzten Metern Änderungen vorgenommen hat. Ebenfalls novelliert wurde die Arbeitsstättenverordnung, die u.a. neue Regelungen zu Telearbeitsplätzen und zur Gefährdungsbeurteilung vorsieht. Noch nicht vom Bundestag verabschiedet, aber bereits hochumstritten, ist das geplante Entgelttransparenzgesetz, mit dem Entgeltunterschiede zwischen Männern und Frauen behoben werden sollen.
Wir geben einen Überblick über die gesetzlichen Neuregelungen und deren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis und diskutieren Probleme und Lösungen mit Ihnen.
Wir laden Sie daher herzlich ein zu der neuesten Auflage unseres Arbeits(Rechts)Frühstücks und freuen uns auf einen spannenden Austausch zum Thema
Update Arbeitsrecht 2017: „Endspurt“ des Gesetzgebers: Wichtige arbeitsrechtliche Neuerungen zum Schluss der Legislaturperiode
Wann und wo?
8. März 2017 in Düsseldorf
15. März 2017 in Frankfurt am Main
15. März 2017 in Berlin.
Die Veranstaltung ist für Sie kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.
Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie hier.