Stolperfalle bEM: Auch bei der „Probezeitkündigung“ erforderlich?

Das BAG erachtet eine krankheitsbedingte Kündigung ohne Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (kurz: bEM) zwar nicht per se als unwirksam, überträgt dem Arbeitgeber* im Falle eines unterbliebenen bEM aber die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass ein bEM „objektiv nutzlos“ gewesen wäre (siehe z. B. BAG v. 18.11.2021 – 2 AZR 138/21). Damit führt das unterbliebene bEM in der Regel zur Unwirksamkeit der ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung. Doch was gilt bei…