Man könnte meinen, im Arbeitsrecht gäbe es kein anderes Thema mehr als die Änderungen des Nachweisgesetzes zum 1. August 2022. Noch weitgehend unbeachtet ist dabei geblieben, dass gleichzeitig zum 1. August 2022 auch das TzBfG geändert wird, so dass künftig nur noch „verhältnismäßige“ Probezeiten bei einer Befristung vereinbart werden dürfen. Dies betrifft zwar nicht die Frage des Kündigungsschutzes in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses (denn hierbei…
Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) kann die Eigenart der Arbeitsleistung die Befristung eines Arbeitsverhältnisses sachlich rechtfertigen. Sogar dann, wenn sich eine Vielzahl befristeter Arbeitsverträge – gar über 18 oder sogar 28 Jahre hinweg – aneinander reihen. Jedenfalls, wenn man Schauspieler ist. So entschied kürzlich das Bundesarbeitsgericht (BAG vom 30.08.2017 – 7 AZR 864/15 und 7 AZR 440/16, Pressemitteilung) in zwei Urteilen…