Die Frage der Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung ist immer wieder Gegenstand arbeitsrechtlicher Streitigkeiten. Insbesondere die ordnungsgemäße Durchführung der Sozialauswahl birgt mögliche Fallstricke für Arbeitgeber. Ende des Jahres 2022 hat das BAG nun Klarheit hinsichtlich der Berücksichtigungsfähigkeit der Rentennähe des Arbeitnehmers im Rahmen des Sozialauswahlkriteriums des Lebensalters geschaffen. Zur Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung bedarf es einer sozialen Rechtfertigung im Sinne des § 1 Abs. 3 KSchG….
Sind betriebsbedingte Kündigungen erforderlich, wird ab einer gewissen Betriebsgröße mit Hilfe der Sozialauswahl bestimmt, wer zu kündigen ist. Gesetzlich vorgesehen ist, dass die Wahl auf den Arbeitnehmer fällt, der unter Berücksichtigung bestimmter Kriterien (eines davon sein Lebensalter) die geringste Schutzbedürftigkeit aufweist. Im Grundsatz geht mit einem höheren Lebensalter eine größere Schutzbedürftigkeit einher. Ob und ggf. ab wann die Schutzbedürftigkeit mit zunehmendem Alter wieder sinkt, beurteilen…