Menschenrechts- und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in Bezug auf Zulieferer nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) betreffen nicht nur internationale Großkonzerne, sondern Unternehmen jeder Größe innerhalb der Lieferkette. Die Mehrheit der geschützten Menschenrechtspositionen weist unmittelbaren Bezug zum Arbeitsleben auf. Personalabteilungen sollten sich daher mit den Regelungen vertraut machen. Am 1. Januar 2023 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Bei unzureichender Einhaltung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Standards nicht nur im…
Das Sorgfaltspflichtengesetz soll der Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage dienen, indem es Anforderungen an ein verantwortliches Management von Lieferketten für bestimmte Unternehmen festlegt, so das BMAS. Aber was bedeutet das? Der Bundestag hat am 11. Juni 2021 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, auch bekannt als „Lieferkettengesetz“ und „Sorgfaltspflichtengesetz“, beschlossen. Das Gesetz soll dazu beitragen, dass in der globalisierten Wirtschaft Menschenrechte und Umwelt im Rahmen der Wertschöpfungsketten stärker geschützt werden….










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