ArbG Köln entscheidet: außerordentliche Kündigung eines Maskenverweigerers möglich

Ein Servicetechniker weigerte sich, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen und reichte eine „Rotzlappenbefreiung“ als Attest ein. Ein solches Verhalten kann den Arbeitsplatz kosten. Zu Recht, wie der nachfolgende Beitrag zeigt. „Snutenpulli“, „Schnüssjardinche“, „Maultäschle“, „Gsichtsbämbers“ oder auch „Babbellappe“: Für den Mund-Nasen-Schutz gibt es kreative Namen, wirklich beliebt ist das Accessoire jedoch nur bei den wenigsten. Bei manchen ist der Mund-Nasen-Schutz so unbeliebt, dass sie das Tragen gänzlich…

Maskenpflicht am Arbeitsplatz – ohne Ausnahme möglich!

Das LAG Köln bestätigt: Ein Arbeitgeber muss seinen Arbeitnehmer ohne Mund-Nase-Bedeckung nicht tätig werden lassen. Können Arbeitgeber die Maskenpflicht am Arbeitsplatz durchsetzen? Bereits im Januar 2021 haben wir mit unserem Beitrag Maskenbefreiung am Arbeitsplatz – Nur mit nachvollziehbarer Begründung! über einen Fall in einem Rathaus berichtet. Nach Auffassung des ArbG Siegburg (Urteil v. 16. Dezember 2020 Az. 4 Ga 18/20) überwog der Gesundheits- und Infektionsschutz aller…

Maskenbefreiung am Arbeitsplatz – Nur mit nachvollziehbarer Begründung!

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus inzwischen zur Normalität geworden. Auch in vielen Unternehmen haben Arbeitgeber häufig das Tragen einer entsprechenden Maske am Arbeitsplatz angeordnet. Eine solche Weisung hat nunmehr auch die Arbeitsgerichtsbarkeit beschäftigt. So musste das ArbG Siegburg kürzlich im Rahmen eines Eilverfahrens über die Rechtmäßigkeit einer entsprechenden Weisung entscheiden und hat hier erste Hinweise für eine für den…