Drei Fälle aus der Praxis: Der Vorstandsvorsitzende eines großen Handelsunternehmens befindet sich in einer längerfristigen Reha-Maßnahme. Die Vorständin eines Startup-Unternehmens erwartet ein Kind und legt ihr Vorstandsamt nieder, weil sie sechs Monate „Elternzeit“ verbringen möchte. Ein männliches Vorstandsmitglied benötigt eine Auszeit, um sich um seine kranken Eltern zu kümmern und legt daher sein Amt nieder. Kein Arbeitnehmerschutzrecht für Vorstandsmitglieder Für Vorstandsmitglieder gibt es – anders…