Eine A1-Bescheinigung ist bei Geschäftsreisen von Arbeitnehmern aus Deutschland in das EU- und EWR-Ausland sowie in die Schweiz grundsätzlich für den Nachweis erforderlich, dass der Arbeitnehmer weiterhin in der deutschen Sozialversicherung versichert ist. EU-Recht: Geschäftsreise = Entsendung In welchem Land der Arbeitnehmer bei Arbeitsverhältnissen mit EU/EWR/Schweiz-Auslandsbezug sozialversichert ist – und dass er jeweils nur in einem Land sozialversichert ist – regelt das EU-Recht (Verordnung (EG)…
Mit zunehmender internationaler Vernetzung gewinnen Geschäftsreisen von ausländischen Mitarbeitern, die bei ausländischen Unternehmen(steilen) in Deutschland tätiger Konzernunternehmen arbeiten, nach Deutschland immer mehr an Bedeutung. Bei der Planung einer solchen Geschäftsreise stellt sich die Frage, ob der Mitarbeiter einen Aufenthaltstitel benötigt – wenn ja, welchen und wie dieser zu erlangen ist. Kein Aufenthaltstitel erforderlich für privilegierte Staatsbürger auf Geschäftsreise Bei der Planung der Geschäftsreise eines ausländischen…










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