Zeiterfassung mittels Fingerprint – datenschutzrechtliche Hürden!

Die elektronische Erfassung der täglichen Arbeitszeit ist in vielen Unternehmen gängige Praxis und gewinnt aufgrund der Schlussanträge des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof Giovanni Pitruzzella v. 31.01.2019 (C-55/18 EuGH) wieder an Brisanz. So sollen Arbeitgeber nach Auffassung des Generalanwalts – entgegen § 16 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz – stets verpflichtet sein, ein System zur Erfassung der täglichen effektiven Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter einzuführen. Erfolgte die Zeiterfassung früher üblicherweise…