Grobe Pflichtverletzung des Betriebsrates – „Wahlrecht“ zwischen Auflösung des Gremiums und Ausschluss einzelner Mitglieder?

Ein Mitglied des Betriebsrates, das mit einem grob betriebsverfassungswidrigen Verhalten „lediglich“ einen im Vorfeld gefassten Beschluss des Betriebsrats umsetzt, kann aus dem Betriebsrat ausgeschlossen werden. Der Arbeitgeber ist in diesem Fall nicht gehalten, die Auflösung des gesamten Gremiums des Betriebsrats beim Arbeitsgericht zu beantragen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in einem aktuellen Beschluss (LAG Düsseldorf v. 02.08.2023 – 4 TaBVGa 2/23) entschieden. Die Sanktionsmöglichkeiten des…