Schonfrist für die verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung steht im Brennpunkt der arbeitsrechtlichen und rechtspolitischen Diskussion. Gemeint sind Fälle, in denen objektiv Arbeitnehmerüberlassung vorliegt, die beteiligten Unternehmen ihre Rechtsbeziehung aber als „Werkvertrag“ oder „Dienstvertrag“ bezeichnen. Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil vom 12.7.2016 (bisher liegt nur die Pressemitteilung vor) für das (noch) geltende Recht klargestellt: Wenn der Vertragsarbeitgeber eine gültige Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis besitzt, führt auch eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung nicht zu einem Arbeitsverhältnis zwischen…