„Ungenügend“ – Kann der Anspruch auf ein taugliches Arbeitszeugnis verwirken?

Arbeitnehmer haben bei Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses. Dabei gelten gewisse rechtliche Standards. Aber was gilt, wenn Arbeitgeber bewusst ein objektiv zu schlechtes Zeugnis ausstellen – erfüllen sie damit bereits ihre Pflicht zur Zeugniserteilung? Oder können die betroffenen Arbeitnehmer dann u.U. auch noch lange nach Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses Zeugnisberichtigung verlangen? Das LAG Baden-Württemberg hatte nun über einen Fall zu entscheiden, in dem…