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Betriebsratsanhörung bei versehentlich falschen Angaben und Kenntnis des Betriebsrats wirksam

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In der Praxis kommt es regelmäßig wegen formeller Fehler im Anhörungsverfahren zur Unwirksamkeit von ausgesprochenen Kündigungen. Das Bundesarbeitsgericht hat in diesem Zusammenhang nun entschieden: Eine lediglich versehentliche Mitteilung fehlerhafter Sozialdaten gegenüber dem Betriebsrat führt nicht zur Unwirksamkeit der Betriebsratsanhörung, wenn dem Gremium die richtigen Daten zuverlässig bekannt waren (2 AZR 194/22).

In diesem Vlog geht Camille Scheidel auf die inhaltlichen Vorgaben des Anhörungsschreibens sowie die Kernaussagen der Entscheidung ein.

Camille Scheidel

Rechtsanwältin

Associate
Camille Scheidel berät und vertritt nationale und internationale Unternehmen in sämtlichen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Neben Restrukturierungsprojekten berät sie ihre Mandanten zudem in Kündigungsrechtsstreitigkeiten, im Bereich des Betriebsverfassungsrechts sowie in der Vertragsgestaltung.
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