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Betriebsratsanhörung bei versehentlich falschen Angaben und Kenntnis des Betriebsrats wirksam

In der Praxis kommt es regelmäßig wegen formeller Fehler im Anhörungsverfahren zur Unwirksamkeit von ausgesprochenen Kündigungen. Das Bundesarbeitsgericht hat in diesem Zusammenhang nun entschieden: Eine lediglich versehentliche Mitteilung fehlerhafter Sozialdaten gegenüber dem Betriebsrat führt nicht zur Unwirksamkeit der Betriebsratsanhörung, wenn dem Gremium die richtigen Daten zuverlässig bekannt waren (2 AZR 194/22).

 

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