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Arbeitsrechtsfrühstück im März: „Cyber Security im Unternehmen“

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Spätestens seit dem Hacker-Angriff auf den Deutschen Bundestag im vergangenen Jahr ist Cyber Security in aller Munde. Die Bundestagsverwaltung hat mittlerweile Vorkehrungen zur Erhöhung der Datensicherheit getroffen. Auch viele Unternehmen verstärken ihre Schutzmaßnahmen gegen Cyber-Angriffe – dies ist schon aus Gründen der Compliance und des Risikomanagements geboten. Dabei stoßen Unternehmen zunehmend an arbeitsrechtliche Grenzen, denn viele technische Systeme und Tools zur Erkennung von Cyber-Angriffen eröffnen zugleich neue Möglichkeiten zur Überwachung der Mitarbeiter.

Wir geben einen allgemeinen Überblick über die Entwicklung von Cyber-Security Systemen sowie deren Zielrichtung und umfassende technische Möglichkeiten. Die Mitbestimmungsrelevanz  dieser Systeme gerät erst langsam ins Bewusstsein der Betriebsparteien, werden diese Systeme doch häufig zentral, gesellschaftsübergreifend oder gar auf internationaler Ebene – an den  Verantwortlichen für die Mitbestimmung vorbei – implementiert. Vor diesem Hintergrund werden bekannte und neue datenschutzrechtliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragestellungen beim Einsatz von technischen Überwachungseinrichtungen im nationalen und internationalen Umfeld dargestellt und Lösungsvorschläge aus der jüngsten betrieblichen Praxis vorgestellt.

Wir laden Sie daher herzlich ein zu der neuesten Auflage unseres Arbeits(Rechts)Frühstücks und freuen uns auf einen spannenden Austausch zum Thema

Cyber Security im Unternehmen: Schutz vor Datenklau und Cyber-Attacken, zwischen Compliance und Arbeitnehmerdatenschutz.

Wann und wo?

15. März 2016 in Berlin und Düsseldorf
17. März 2016 in Frankfurt am Main.

Die Veranstaltung ist für Sie kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.

Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie hier.

 

KLIEMT.Arbeitsrecht




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