Auf dem ersten K&V Arbeits(-rechts)frühstück des Jahres 2016 stand in diesem Jahr die Nutzung von IT-Lösungen zur Abwehr von internen wie externen Angriffen im Vordergrund. Auf drei Terminen am 15. sowie 17. März 2016 in Berlin, Frankfurt und Düsseldorf diskutierten unsere Partner Dr. Oliver Vollstädt, Dr. Barbara Reinhard und Dr. Jessica Jacobi mit einem interessierten Publikum über die technischen Möglichkeiten der „Cyber-Abwehr“ und Sicherstellung der Compliance im Unternehmen sowie die sich hieraus ergebenden zahlreichen Herausforderungen im Bereich Datenschutz und Mitbestimmung.
Insbesondere stand bei den Vorträgen die Frage im Fokus, wie die – nicht mehr zeitgemäßen – Mitbestimmungstatbestände und Datenschutzregelungen mit der Tatsache in Einklang gebracht werden können, dass heutzutage vielfach eine Software autonom darüber entscheidet, ob und in welchen Fällen sie Systeme abriegelt oder andere Sicherheitsmaßnahmen ergreift. Eine „klassische“ Information des Betriebsrates ist in solchen Fällen nicht sinnvoll möglich. Die Referenten stellten insoweit ein Best-Practice-Beispiel vor, mit dem der Einsatz solcher Software rechtssicher abgebildet werden kann.
Weiter gaben die Referenten ein kurzes Update zum aktuellen Stand im Bereich „EU-US Privacy Shield“ sowie den Anforderungen der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung, insbesondere, was die Anforderungen an Datensicherheit und die daraus resultierenden Bußgeldtatbestände betrifft. Diese Themen werden wir zukünftig noch auf diesem Blog näher beleuchten.
Abgerundet wurde die Veranstaltung wie immer durch ein reichhaltiges Frühstück mit der Möglichkeit zum Networking der Teilnehmer untereinander.
Wir bedanken uns für das gute Feedback der Teilnehmer („haben viel mitgenommen“), freuen uns bereits auf das nächste Arbeitsrechtsfrühstück und hoffen wieder auf rege Teilnahme.