Kündigung nach „privater“ Weihnachtsfeier im betriebseigenen Weinkeller

Die Tage werden kürzer – Weihnachtsfeiern werfen ihre Schatten voraus. Dass es hierbei auch arbeitsrechtlich brenzlig werden kann, ist kein Geheimnis. Ein beim Landesarbeitsgericht Düsseldorf kürzlich anhängiges Kündigungsschutzverfahren machte dies erneut deutlich. Ist eine Kündigung infolge eines unerlaubten Trinkgelages im betriebseigenen Weinkeller im Anschluss an eine Weihnachtsfeier auch ohne Abmahnung wirksam? Feucht-fröhlicher Sachverhalt Der Kläger war Gebietsmanager im Außendienst einer in Süddeutschland ansässigen Winzergenossenschaft. Diese lud…