Anstößige Fotos per Mail, zweideutige Witze während der Videokonferenz, unangemessene Offerten im Feedback-Gespräch – das Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist präsent. Arbeitgeber geraten bei Vorwürfen gegen ihre Mitarbeiter in eine herausfordernde Situation: Sie sind zur umfassenden Aufklärung des Sachverhalts verpflichtet und haben dabei zunächst eine neutrale Rolle. Je nach Ausgang der Untersuchung kommen unterschiedliche (Disziplinar-)Maßnahmen in Betracht. Sexuelle Belästigungen sind vielschichtig. Sie reichen von…
Nach dem Urteil des LAG Köln vom 27. August 2020 (8 Sa 135/20) müssen auch bei sexuellen Belästigungen zwischen Arbeitnehmern besonders schwerwiegende Umstände vorliegen, damit eine Kündigung durch den Arbeitgeber ohne vorherige Abmahnung möglich ist. Die Brisanz von sexuellen Belästigungen am Arbeitsplatz verliert auch Jahre nach der „Me-too“-Bewegung nicht an Relevanz. Sobald solche Vorfälle bekannt werden, sind sie mit besonderer Umsicht und Fingerspitzengefühl zunächst vom…