Kein Arbeitsverhältnis zum Entleiher trotz illegaler grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung

Werden Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland nach Deutschland überlassen, ist hierfür eine deutsche Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis erforderlich. Andernfalls ist die Arbeitnehmerüberlassung illegal. Dies bedeutet aber nicht zwingend, dass ein Arbeitsverhältnis zwischen dem illegal überlassenen Leiharbeitnehmer und dem deutschen Entleiher als zustande gekommen gilt. Dies hat das Bundesarbeitsgericht jüngst in einem sehr praxisrelevanten Urteil entschieden (BAG vom 26.4.2022, 9 AZR 228/21).   Überlässt ein Vertragsarbeitgeber (der sog. Verleiher) einen Arbeitnehmer…