Frauen und Männer erhalten in der betrieblichen Realität nicht selten ein unterschiedliches Entgelt für die gleiche Arbeit. Trotz des gesetzlichen Verbotes einer entsprechenden Entgeltdiskriminierung kann die Ausschüttung abweichender Entgeltbestandteile jedoch zulässig sein, wenn für die Ungleichbehandlung nicht das Geschlecht ursächlich ist. Das Vorliegen zulässiger Differenzierungskriterien für die Entgeltbemessung ist jedoch für Arbeitgeber regelmäßig schwer zu beweisen, wie ein aktuelles Urteil des LAG Baden-Württemberg zeigt. Die…
Auch wenn die (bereinigte) Entgeltdifferenz zwischen Frauen und Männern je nach EU-Mitgliedsstaat unterschiedlich ausfällt (Deutschland 2022: 7%): Einigkeit besteht darin, dass sie zu hoch ist. Die EU beabsichtigt, dieses Gefälle mit der neuen Entgelttransparenzrichtlinie (2023/970/EU) zu nivellieren. Zwar muss Deutschland die Richtlinie erst bis 2026 umsetzen. Unternehmen können sich aber wegen der erheblichen Umwälzungen für nahezu jedes Entgeltsystem nicht zurücklehnen, sondern müssen bereits jetzt konkrete…