Nach der Anpassung der Arbeitsschutzverordnung endet die „Homeoffice-Pflicht“ zum 30. Juni 2021. Welche Konsequenzen gehen mit dem Ende dieser „Homeoffice-Pflicht“ für Arbeitgeber einher, die Homeoffice unbürokratisch im Krisenmodus implementiert haben? Was gilt es ab dem 1. Juli 2021 zu beachten? Ob ein Arbeitnehmer nach dem 30. Juni 2021 einen Anspruch darauf hat weiterhin im Homeoffice zu arbeiten, richtet sich danach, welche Vereinbarung mit dem jeweiligen Arbeitnehmer bzw. einer…