Wenn es um ärztliche Untersuchungen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses geht, denken viele Arbeitgeber automatisch an die dreitägige Frist zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gem. § 5 Abs. 1 S. 2 EFZG und an die Einholung eines Gutachtens des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) bei Zweifeln über die Arbeitsunfähigkeit. Was ist jedoch aber im umgekehrten Fall zu tun, wenn Zweifel an der Arbeitsfähigkeit eines Arbeitnehmers – etwa aufgrund…