Wird das Arbeitsrecht künftig unbürokratischer?

Mit dem Ziel, das Wirtschafts- und Wohlstandsmodell Deutschland zukunftssicher zu machen, hat das Bundeskabinett die Eckpunkte für ein weiteres Bürokratieentlastungsgesetz („BEG IV“) beschlossen. Unnötige bürokratische Belastungen sollen abgebaut werden. Doch welche Konsequenzen hat dies für die HR-Praxis im Unternehmen? Ein Kernelement des Eckpunktepapiers zum BEG IV ist die Förderung des digitalen Rechtsverkehrs. Dazu soll statt bisher die Schriftform zukünftig die elektronische Form oder, wenn geeignet,…