Meldung von Datenpannen durch die Mitarbeiter – nicht ohne Betriebsrat?

Art. 33 Abs. 1 DSGVO verpflichtet den Arbeitgeber, Datenschutzverletzungen im Betrieb unverzüglich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden. Seiner Meldepflicht kann er jedoch in der Regel nicht ohne Mithilfe der bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer nachkommen. Der Arbeitgeber hat daher ein erhebliches Interesse daran, ein Meldesystem zu installieren, um Datenpannen aufzudecken und seine Pflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde erfüllen zu können. Das LAG Schleswig-Holstein hat die Notwendigkeit…

Digitalisierung in der Hand der Betriebsräte?

  Die Geschwindigkeit des digitalen Wandels ist beachtlich. Um weiterhin wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen Unternehmen die erforderlichen Anpassungen zügig vorantreiben und umsetzen. Die Entscheidung über die Einführung neuer Technologien liegt jedoch nicht allein beim Arbeitgeber. Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bietet dem Betriebsrat eine weitreichende Beteiligungsmöglichkeit. Inwiefern vor diesem Hintergrund eine rasche Digitalisierung betrieblicher Abläufe überhaupt möglich ist, beleuchtet unser…