Höhe des Schadensersatzes bei Verletzung der Auskunftspflicht nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO

Gemäß Art. 15 Abs. 1 DSGVO kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber Auskunft über seine vom Arbeitgeber verarbeiteten personenbezogenen Daten sowie weitere Informationen, z.B. die Verarbeitungszwecke, verlangen. Dabei sind dem Arbeitnehmer die vom Auskunftsanspruch erfassten Informationen grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang des entsprechenden Antrags zur Verfügung zu stellen. Eine Verletzung der Auskunftspflicht, etwa durch unvollständige oder verspätete Informationen kann einen Schadensersatzanspruch zur Folge haben. Weil…

Arbeitszeiterfassung mittels Fingerprint – ArbG Berlin äußert sich zur datenschutzrechtlichen Zulässigkeit

Die elektronische Zeiterfassung gewinnt vor dem Hintergrund der Entscheidung des EuGH vom 14.05.2019 – C-55/18 zunehmend an Bedeutung. Danach müssen die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber bekanntlich verpflichten, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzuführen, mit dem die von jedem Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Dabei ist die digitale Zeiterfassung mittels Fingerprint für den Arbeitgeber besonders interessant. Hierdurch soll u.a. verhindert werden, dass Mitarbeiter für…

Meldung von Datenpannen durch die Mitarbeiter – nicht ohne Betriebsrat?

Art. 33 Abs. 1 DSGVO verpflichtet den Arbeitgeber, Datenschutzverletzungen im Betrieb unverzüglich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden. Seiner Meldepflicht kann er jedoch in der Regel nicht ohne Mithilfe der bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer nachkommen. Der Arbeitgeber hat daher ein erhebliches Interesse daran, ein Meldesystem zu installieren, um Datenpannen aufzudecken und seine Pflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde erfüllen zu können. Das LAG Schleswig-Holstein hat die Notwendigkeit…

Digitalisierung in der Hand der Betriebsräte?

  Die Geschwindigkeit des digitalen Wandels ist beachtlich. Um weiterhin wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen Unternehmen die erforderlichen Anpassungen zügig vorantreiben und umsetzen. Die Entscheidung über die Einführung neuer Technologien liegt jedoch nicht allein beim Arbeitgeber. Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bietet dem Betriebsrat eine weitreichende Beteiligungsmöglichkeit. Inwiefern vor diesem Hintergrund eine rasche Digitalisierung betrieblicher Abläufe überhaupt möglich ist, beleuchtet unser…