Gesetzliche Regelungen zur Arbeitserfassung lassen noch auf sich warten. Dennoch steht fest: Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht bereits. Wie ist der aktuelle Stand in dieser Sache? Vor allem: Welche Rechte hat der Betriebsrat und wie weit gehen die Mitbestimmungspflichten? Wir zeigen und bewerten den aktuellen Stand im Lichte eines aktuellen Urteils des LAG München.