Erteilt ein Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis, in dem er dem Arbeitnehmer insbesondere ein „immer einwandfreies Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen“ bescheinigt, handelt er widersprüchlich, wenn er den Arbeitnehmer kurz darauf wegen angeblich groben Fehlverhaltens vor Zeugniserstellung kündigt. So entschied das LAG Hamm am 3. Mai 2022. Bei der Erteilung von Zeugnissen besteht für Arbeitgeber ein Spannungsfeld. Einerseits hat die Erteilung eines Zeugnisses grundsätzlich mit verständigem Wohlwollen gegenüber…










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