Arbeitgeber müssen Arbeitnehmer zum Impfen freistellen, aber dürfen nicht ohne Weiteres nach dem Impfstatus fragen. Dieser Beitrag zeigt Möglichkeiten auf, wie ein Arbeitgeber arbeits- und datenschutzkonform die Impfquote erfahren und diese für einen besseren Infektionsschutz im Betrieb nutzen kann. Die am Mittwoch, den 1.9.2021, vom Bundeskabinett beschlossene Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung rückt das Impfen weiter in den Fokus der Bekämpfung der Corona-Pandemie. Außerdem bleiben die…










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