Wird ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz in Deutschland hat, für einen deutschen Arbeitgeber im Inland und ohne Auslandsbezug tätig, überrascht es nicht, wenn Streitigkeiten aus diesem Arbeitsverhältnis vor einem deutschen Arbeitsgericht verhandelt werden. Doch wie sieht es aus, wenn das Arbeitsverhältnis einen Bezug zum Ausland, konkret zur Schweiz (oder anderen EFTA-Staaten) aufweist? Und welches Recht ist von den Gerichten in diesen Fällen anzuwenden? Grenzüberschreitende Arbeitsverhältnisse…










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