Integrierte Meldestellen nach dem HinSchG und LkSG – Antworten auf Praxisfragen

Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten sind seit dem 1. Januar 2024 durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) – neben den durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) begründeten Pflichten – gleich doppelt zur Einrichtung von Hinweisgebersystemen verpflichtet. In diesem Zusammenhang stellt sich in der Unternehmenspraxis regelmäßig die Frage nach der Einrichtung einer integrierten Meldestelle, die sowohl den Vorgaben des HInSchG als auch denen des LkSG gerecht wird. Wir zeigen,…