Weigert sich ein tarifungebundener Arbeitgeber, Tarifverhandlungen mit der für den Betrieb zuständigen Gewerkschaft aufzunehmen, kann die Gewerkschaft die Arbeitnehmer zum Streik aufrufen, um ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen. Kommt es dann zum Arbeitskampf, reagiert der Arbeitgeber z.B. mit Aussperrungen – oder aber auch mit der Auslobung von reizvollen Streikbruchprämien an die Mitarbeiter, wenn sie trotz des gewerkschaftlichen Aufrufes nicht daran teilnehmen und stattdessen arbeiten. Doch…