Schriftform, elektronische Form, DocuSign

Schriftform, elektronische Form, DocuSign: In der Praxis verstehen das viele in dieser Reihenfolge als Steigerungsformen für die Einhaltung von gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten (Schrift-) Formerfordernissen. Ein solches Verständnis ist – auch im Arbeitsrecht – allerdings mit Tücken behaftet. Gesetzliche Schriftform § 125 Satz 1 BGB enthält eine strenge Regelung: Ist von Gesetzes wegen die schriftliche Form vorgeschrieben und diese nicht gewahrt, führt dies zur Nichtigkeit…