Auf die Note kommt’s an: BAG bestätigt öffentliche Arbeitgeberin, Bewerber nicht eingeladen zu haben
Das grundgesetzlich verankerte Prinzip der Bestenauslese gilt auch für Bewerber:innen, die durch das Benachteiligungsverbot des AGG besonders geschützt sind. So entschied das BAG kürzlich, dass auch schwerbehinderte Menschen, die eine in der Stellenausschreibung geforderte Mindestnote nicht erreicht haben, nicht zwingend zum Bewerbungsgespräch eingeladen werden müssen. Öffentliche Arbeitgeber:innen sind gemäß § 165 S. 3 SGB IX verpflichtet, Bewerber:innen, die eine Schwerbehinderung angeben, zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen….