Der mit der Überlassung eines Dienstwagens verbundene geldwerte Vorteil wird in der Praxis regelmäßig mit der Vergütung verrechnet. Dies ist zwar grundsätzlich möglich, allerdings nur, soweit die Pfändungsfreigrenzen nicht unterschritten werden. Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern unter bestimmten Voraussetzungen als Teil ihrer Vergütungen Sachbezüge gewähren. In der Praxis dürfte die Überlassung eines Dienstwagens, den der Arbeitnehmer auch privat nutzen darf, am häufigsten vorkommen. Weitere Sachbezüge sind…