Pandemielage öffnet keine Hintertür zum Kündigungsschutz

Die pandemiebedingte Ausnahmesituation stellt Unternehmen vor Herausforderungen. Dies hat dazu gefüht, dass unternehmerische Entscheidungen teilweise pauschal mit den Auswirkungen der Pandemielage begründet wurden. Es ist aber nicht Sache der Arbeitsgerichte, solche unternehmerischen Entscheidungen von Arbeitgebern zu hinterfragen, wie unlängst das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln in einem Kündigungsschutzverfahren klargestellt hat. Der Fall Die schwerbehinderte Klägerin war seit 2001 in der Versicherungsagentur des Beklagten im Rahmen einer geringfügigen…