Spätestens seit der Entscheidung des BAG zur Pflicht zur Arbeitszeiterfassung und der dazu erfolgten Diskussion ist klar: Arbeitszeit ist nicht gleich Arbeitszeit. Nicht jede erfasste Arbeitsstunde muss auch (gleichermaßen) vergütet werden (vgl. hierzu unseren Blogbeitrag vom 8. März 2023). Mit der Frage der Vergütung von Arbeitszeit hatte sich kürzlich auch das LAG Nürnberg im Zusammenhang mit Wege- und Umkleide- sowie Körperreinigungszeiten zu befassen (Az. 7…