Unfallversicherungsschutz auf der Toilette - der Laptop muss mit!

Einen Fall des täglichen Lebens hatte das Sozialgericht Heilbronn zu entscheiden, in dem es über einen Unfall eines Beschäftigten auf der Betriebstoilette entscheiden musste, nach dem die Berufsgenossenschaft das Vorliegen eines Arbeitsunfalls verneint hatte. Das Urteil reiht sich in die bisherige Rechtsprechung ein und verdeutlicht erneut die Maßstäbe für die Begründung eines sozialversicherungsrechtlichen Unfallschutzes, der anders als im Beamtenrecht allein aufgrund der konkret im Unfallzeitpunkt…