Drei Fragen zum Zutrittsrecht von Gewerkschaften zum Betrieb

Die Rechte der Gewerkschaften sind vom Gesetzgeber kaum geregelt. Inhalt und Umfang etwa des Rechts auf Zugang zum Betrieb zum Zwecke der Mitgliederwerbung werden einzelfallbezogen von der Rechtsprechung ausgefüllt, die naturgemäß Lücken lässt und nur begrenzt verallgemeinerungsfähig ist. Nachfolgend wollen wir zu drei Fragen Stellung nehmen. Eine allgemeine Übersicht zu den Rechten der Gewerkschaft im Betrieb, insbesondere Werbe- und Zugangsrechten, hatten wir bereits in einem…