Die Impfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 sind in vollem Gange und die Hoffnungen auf ein Ende der COVID-19-Pandemie steigen. Die Entscheidung, sich impfen zu lassen, erfolgt auf freiwilliger Basis – auch am Arbeitsplatz. Eine ausdrückliche Impfpflicht besteht bis zum heutigen Tag nicht. Aber wie verhält es sich mit der Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers, wenn Arbeitnehmer eine Impfung gegen das Virus ablehnen? Grundsatz: „Ohne Arbeit kein Lohn“…