Kommt es im Rahmen eines Bewerbungsprozesses zu einer Diskriminierung, sind grundsätzlich Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche aus dem AGG möglich. Voraussetzung dafür ist der „Bewerberstatus“. Doch wie wird man eigentlich zum „Bewerber“? Reicht dazu eine einfache Nachricht oder müssen dem (potenziellen) Arbeitgeber auch prüffähige Bewerbungsunterlagen übermittelt werden? Zu dieser Frage entschied das LAG Schleswig-Holstein kürzlich im Fall einer Bewerbung über eBay-Kleinanzeigen. Durch das AGG sollen Beschäftigte im…