Beschäftigte in Elternzeit dürfen grundsätzlich nicht benachteiligt werden. So werden Elternzeiten beispielweise bei der Betriebszugehörigkeit oder der Berechnung von Kündigungsfristen berücksichtigt. Bei betrieblicher Altersversorgung können Arbeitgeber dagegen Elternzeiten unter bestimmten Umständen unberücksichtigt lassen, wie ein aktuelles Urteil des BAG klarstellt. So hat das BAG mit Urteil vom 6. Mai 2025 (Az: 3 AZR 65/24) entschieden, dass Erziehungszeiten bzw. Elternzeiten ohne Vergütungsansprüche bei der Berechnung von Wartezeiten…
Neues aus Erfurt zur betrieblichen Altersversorgung: Wirksamkeitshindernisse bei vertraglichen Vorbehalten zur Ersetzung einer zugesagten Rente durch eine Kapitalzahlung Wenn von betrieblicher Altersversorgung die Rede ist, denken viele spontan an die klassische Betriebsrente, die monatlich bis ans Lebensende gezahlt wird. Dies kommt nicht von ungefähr: Über Jahrzehnte war die Zusage einer laufenden Rente der Standard in vielen betrieblichen Versorgungssystemen. Die steigende Lebenserwartung und das langjährige Niedrigzinsumfeld…










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