Der Gesetzgeber hat seit 2017 die Arbeitnehmerüberlassung auf maximal 18 Monate (bei Eingreifen von Equal Pay nach spätestens 9 bzw. 15 Monaten) beschränkt. Entleiher werden gerade vor dem Hintergrund dieser Änderungen nicht selten eine zeitnahe Übernahme eines bewährten Leiharbeitnehmers in Betracht ziehen und dabei häufig auf eine Vermittlungsprovision im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag mit dem Verleiher stoßen. Solche Provisionen sind – auch formularmäßig vereinbart – grundsätzlich zulässig, müssen…










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