Privatnutzung des Smartphone - nur noch im Schmalspurformat?

Arbeitgebern dürfte hinlänglich bekannt sein, welche rechtlichen wie tatsächlichen Risiken sie eingehen, wenn sie ihren Mitarbeitern die Privatnutzung des dienstlich überlassenen Smartphones einräumen. Aufgrund der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) steht die Privatnutzungserlaubnis nun jedoch unter einem weiteren Gesichtspunkt auf dem Prüfstand: Darf der Arbeitgeber die Privatnutzung überhaupt noch erlauben, wenn diese mit einem Datensicherheitsrisiko für Beschäftigtendaten verbunden ist? Die bekannten Herausforderungen der Privatnutzungserlaubnis Arbeitsgeber sind…