Gerade in Krisenzeiten kann es sich anbieten zu prüfen, ob in der Vergangenheit gezahlte Sondervergütungen (sog. Gratifikationen) gekürzt oder gar ersatzlos gestrichen werden können. In Betracht kommen hier vom Arbeitgeber gewährte Geldleistungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld, Jubiläumszuwendungen oder Sonderprämie. Doch nicht in jedem Fall ist eine Kürzung oder Streichung rechtlich zulässig, sondern hängt davon ab, auf welcher rechtlichen Grundlage die Sonderzahlung beruht. So können Sonderzahlungen einzelvertraglich…