Eine fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung. Nicht genommener Urlaub kann nicht mehr gewährt werden und ist daher abzugelten. Allerdings wird regelmäßig erst im Kündigungsschutzprozess geklärt, ob die fristlose Kündigung rechtswirksam ist und ob diese das Arbeitsverhältnis tatsächlich beendet hat. Kann der Arbeitgeber dieser Rechtsunsicherheit dadurch begegnen, dass er bei Ausspruch der Kündigung vorsorglich Urlaub gewährt? Ja, er kann! – so das BAG…
In unserem Blog vom 5. Dezember 2016 hatten wir uns mit der Vergütung von Fahrtzeiten von Betriebsratsmitgliedern befasst. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte in einer Entscheidung vom 27.7.2016 unter Hinweis auf das Lohnausfallprinzip und die Grundsätze des § 37 BetrVG entschieden, dass Fahrtzeiten des Betriebsratsmitglieds von zu Hause in den Betrieb außerhalb der Arbeitszeit nicht vergütungspflichtig sind. Nun hatte das BAG erneut über Vergütungsfragen von Betriebsratsmitgliedern…










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