Tarifzuständigkeit bei Mischbetrieben: Der Schwerpunkt entscheidet (weiterhin)

DGB-Gewerkschaften sind nach dem Prinzip „ein Betrieb – eine Gewerkschaft“ organisiert. In vielen Fällen führt das zu klaren Zuständigkeiten. Doch was passiert, wenn für sog. Mischbetriebe eine Zuständigkeit mehrerer Gewerkschaften in Betracht kommt? Können diese dann selbst entscheiden, wer die Zuständigkeit gegenüber dem Arbeitgeber in Anspruch nimmt und diesen z.B. zu Tarifverhandlungen auffordert? Und muss sich der Arbeitgeber hierauf einlassen? Zu diesen Fragen hat sich…