Wie gruppiert der Arbeitgeber seine Mitarbeiter ein, wenn sein Betrieb in den Anwendungsbereich verschiedener Gehaltstarifverträge fällt, von denen einer nur noch nachwirkt? Welche Rechte hat der Betriebsrat dabei? Das Bundesarbeitsgericht entscheidet im Sinne einer umfassenden Eingruppierungspflicht in alle geltenden Tarifverträge – soweit diese schon am 10. Juli 2015 galten. Was war passiert? Die Arbeitgeberin – eine Bank – war Mitglied des Arbeitgeberverbandes der Deutschen Volksbanken…