Microsoft Excel? MS Office-Paket? Einführung nur über den Betriebsrat

Im Ergebnis überraschend ist die Entscheidung eigentlich nicht: Mit Beschluss vom 23.10.2018 – 1 ABR 36/18 – entschied das BAG, auch die Einführung von Standardsoftware aus dem Microsoft Office-Paket, hier MS Excel, unterfalle der Mitbestimmung des Betriebsrates nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Denn bei der Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen, besteht das o.g. Mitbestimmungsrecht. Im…