Lebst Du noch oder arbeitest Du schon – Rufbereitschaft als Arbeitszeit?

Nach der europäischen Arbeitszeitrichtlinie (RL 2003/88/EG) ist Arbeitszeit jede Zeitspanne, während der Beschäftigte arbeiten, dem Arbeitgeber zur Verfügung stehen und ihre Tätigkeit ausüben oder Aufgaben wahrnehmen. Was keine Arbeitszeit in diesem Sinne ist, ist Ruhezeit. Doch wie sind Zeiten zu beurteilen, in denen Beschäftigte sich für einen Arbeitseinsatz bereithalten? Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft Für die Beantwortung dieser Frage ist begrifflich zwischen Bereitschaftsdiensten und Rufbereitschaft zu unterscheiden….

In 8 Minuten am Arbeitsplatz! Neues vom EuGH zu Bereitschaftsdienst und Arbeitszeit

Was Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ist, bestimmt sich nicht nur nach nationalem, sondern auch nach europäischem Recht. Denn die Arbeitszeitrichtlinie (EU-Richtlinie 2003/88) enthält umfassende Vorgaben zu Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten. Maßgeblich für die Auslegung des Arbeitszeitbegriffes ist daher die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. In einer viel beachteten Entscheidung vom 21. Februar 2018 (C-518/15) hat der EuGH nun weitere Kriterien zur Abgrenzung von Arbeitszeit und Ruhezeit…

Rufbereitschaft: Erhöhtes Haftungsrisiko!

Grundsätzlich gilt: Arbeitnehmer müssen ihre Aufwendungen für Schäden, die bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte an einem Privatwagen entstehen, selbst tragen, wenn nichts Abweichendes zwischen den Arbeitsvertragsparteien vereinbart ist (sog. Wegerisiko des Arbeitnehmers). So weit, so klar. Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts („BAG“) jedoch nicht so bei Rufbereitschaft: Das BAG meint, ein Arbeitnehmer, der im Rahmen der vom Arbeitgeber angeordneten Rufbereitschaft zur Arbeitsleistung abgerufen wird und…