BAG passt in weiteren Bereichen Tarifvertragsregelungen „nach oben“ an und lehnt die vorrangige Korrekturkompetenz der Tarifparteien bei Verstößen gegen unionsrechtlich geprägte Diskriminierungsverbote ab. Bisherige Rechtsprechung: Primäre Korrekturkompetenz als Schutz der Tarifautonomie Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung sind Gerichte befugt, Tarifverträge auf ihre Vereinbarkeit mit den Grundrechten und dem Allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Grundgesetz) zu kontrollieren. Jedoch ist die gerichtliche Kontrolle von Tarifnormen zugunsten der Tarifvertragsparteien auf…










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