Tarifautonomie im Bermudadreieck zwischen Bundesverfassungsgericht, Bundesarbeitsgericht und Europäischem Gerichtshof

BAG passt in weiteren Bereichen Tarifvertragsregelungen „nach oben“ an und lehnt die vorrangige Korrekturkompetenz der Tarifparteien bei Verstößen gegen unionsrechtlich geprägte Diskriminierungsverbote ab. Bisherige Rechtsprechung: Primäre Korrekturkompetenz als Schutz der Tarifautonomie Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung sind Gerichte befugt, Tarifverträge auf ihre Vereinbarkeit mit den Grundrechten und dem Allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Grundgesetz) zu kontrollieren. Jedoch ist die gerichtliche Kontrolle von Tarifnormen zugunsten der Tarifvertragsparteien auf…