Interessenausgleich mit Namensliste – Der Teufel steckt im Detail

Ein Interessenausgleich mit Namensliste bietet dem Arbeitgeber erhebliche Erleichterungen im Kündigungsschutzverfahren. Grund zur Freude also, wenn mit dem Betriebsrat eine inhaltliche Einigung über einen Interessenausgleich mit Namensliste gelingt. Die Einhaltung der nötigen Formalien ist dann vermeintlich nur noch Nebensache. Aber Vorsicht: Es gelten strenge Formvorgaben. Diesbezügliche Verstöße können den Arbeitgeber um die beabsichtigten – nicht selten sogar durch einen hoch dotierten Sozialplan erkauften – Erleichterungen…