Eine behördliche Untersagung des Geschäftsbetriebs infolge der Corona-Pandemie unterfällt dem vom Arbeitgeber zu tragenden Betriebsrisiko. So entschied zumindest kürzlich das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Urteil vom 30. März 2021 – 8 Sa 674/20) zu einem Fall aus dem „ersten Lockdown“ im Frühjahr 2020. In der derzeitigen Phase der steigenden Fallzahlen und einem seit mehreren Monaten anhaltenden und sich verschärfenden Lockdown ist das Thema Lohn trotz Betriebsschließung nach…